Fachkraft (§ 13 (3-4) LWTG-DVO)
für Betreuung und Assistenz im Wohnen und in der Tagesstruktur von Menschen mit Behinderungen (in Kooperation mit dem Institut-Johnson) – anerkannt entsprechend § 13 (3-4) LWTG-DVO des Landes Rheinland-Pfalz
Viele Einrichtungen der Behindertenhilfe kennen das Problem: gute Fachkräfte zu gewinnen ist nicht einfach. Auch wenn der Fachkraftmangel noch nicht Ausmaße wie in der Krankenpflege oder Altenhilfe erreicht hat, wo mittlerweile von einer ernsthaften Fachkraftkrise gesprochen wird, so ist ein entsprechender Trend auch in der Eingliederungshilfe erkennbar.
Im Zuge dessen hat Rheinland-Pfalz in vorausschauender Weise reagiert. Mit Bezug auf das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) besteht für Personen, die über eine abgeschlossene mindestens dreijährige handwerkliche oder hauswirtschaftliche Ausbildung verfügen, die Möglichkeit durch Absolvierung einer pädagogischen Zusatzqualifikation den Status einer anerkannten Fachkraft für Wohnbetreuung und Tagesstruktur zu erwerben.
Für diese Personengruppe bietet das Institut-Johnson in Kooperation mit dem Institut für Konstruktive Psychologie die Weiterbildung zur pädagogischen Fachkraft für Betreuung und Assistenz im Wohnen und in der Tagesstruktur von Menschen mit Behinderungen an. Die modular aufgebaute und berufsbegleitende Qualifizierung ist vom Land Rheinland-Pfalz zertifiziert und anerkannt.
Die Anmeldung zur Weiterbildung ist für Einzelpersonen wie Einrichtungen möglich. Trägern, die an der Qualifizierung einer größere Anzahl von Personen interessiert sind, bieten wir die Möglichkeit zur Durchführung als Inhousemaßnahme.
Ausrichtung der Qualifizierung
Es entspricht unserer Überzeugung wie langjährigen Erfahrung als Anbieter von Zusatzqualifizierungen, dass Fertigkeiten der sozialen Arbeit ähnlich einem „Handwerk“ erlernt werden können, verbunden mit dem Ziel am Ende einer entsprechenden Ausbildung sowohl über solide Grundkenntnisse wie auch Werkzeuge für das pädagogische Alltagshandeln zuverfügen – immer in Verbindung mit einer respektvollen Haltung im Kontakt zu den begleiteten Menschen mit Behinderung. Aus diesem Grund erachten wir es auch für zentral, dass die Teilnehmer:innen an der Zusatzqualifikation während der Weiterbildung über die Möglichkeit zum praktischen Arbeiten verfügen, damit > Lernen < Hand in Hand mit > persönlichem Erfahrungserwerb < stattfinden kann.
Die Inhalte der Qualifizierung können den drei großen Kompetenzfeldern Fachkompetenz, Methodenkompetenz und Sozialkompetenz zugeordnet werden. Zu den Besonderheiten der Zusatzqualifizierung gehört, dass neben Grundlagenwissen und Basisfertigkeiten auch Kenntnisse im Umgang mit den deutlich verändern Klientenstrukturen in der Eingliederungshilfe vermittelt werden. Insbesondere die verhältnismäßig stark vertretene Gruppe der Menschen mit seelischer Behinderung sowie die Klientengruppe der sg. „Jungen Wilden“ – Personen, bei denen eine sozial-emotionale Beeinträchtigung das Behinderungsbild in starkem Maße mitbestimmt – fordern Fachkräfte in der Eingliederungshilfe heute stark.
Gleiches gilt für die zunehmende Zahl geistig behinderter Menschen mit psychischen Störungen (sg. Doppeldiagnosen) und Verhaltensauffälligkeiten, für deren Betreuung und Begleitung Fachkräfte ebenfalls eine besondere Qualifizierung benötigen.Die pädagogische Zusatzausbildung berücksichtigt diesen Umstand verstärkter Heterogenität in den Klientenstrukturen und bereitet auf die hieraus resultierenden neuen Bedarfslagen vor.
Nach Absolvierung der Qualifizierung sollten die Teilnehmer:innen in der Lage sein …
- festzustellen, welche Ressourcen und Kompetenzen bei betreuten Menschen zur Lebensgestaltung genutzt werden können,
- einzuschätzen, wie Krisen und Symptombildungen auf der Hintergrund bisherigen Entwicklungsverläufe wie auch aktueller Lebensräume verstanden werden können,
- den Betreuungsbedarf einzuschätzen und zu formulieren,
- angemessene Ziele gemeinsam mit dem behinderten Menschen zu entwickeln und diesen bei der Umsetzung zu unterstützen,
- zur Person des behinderten Menschen passende Kommunikations- und Interaktionsformen zu entwickeln,
- den Kontakt auch mit Menschen, die durch stark störendes Verhalten auffallen, zufriedenstellend zu gestalten,
- den Kontakt mit Angehörigen, Betreuern und anderen Helfern kooperativ und konstruktiv einzurichten.
Geeignet ist die Weiterbildung für Personen, die bei Vorliegen der Voraussetzungen nach LWTG den Status einer anerkannten pädagogischen Fachkraft für Betreuung und Assistenz behinderter Menschen im Wohnen und in der Tagesstruktur erwerben wollen wie auch für Fachkräfte, die bereits über eine pädagogische Grundlagenausbildung verfügen, diese aber um spezifische Kenntnisse für gelingende Arbeit in der Behindertenhilfe erweitern wollen.
Inhalte der Qualifizierung
- Grundlagen
- Grundlagen der Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung, Persönlichkeitsstörung, und chronisch psychischer Erkrankung
- Mit herausforderndem Verhalten umgehen: das sozial-emotionale Handicap – Ursachen – Erscheinungsformen – besonderer Betreuungsbedarf
- Bedeutung und Wert kooperativer Eltern- und Angehörigenarbeit: Mit den Familien und Herkunftssystemen behinderter Menschen konstruktiv zusammenarbeiten – Ressourcen und Potentiale für die Betreuung nutzen
- Psychiatrische Störungen und Psychopharmaka: Einsatz und Bedeutung medikamentöser Behandlung in der Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung
- Die Betreuung von Menschen mit Behinderung im Alter: Wenn sich der Lebensrhythmus ändert und Demenz ein Thema wird
- Rechtliche Grundlagen
- Methoden
- Grundlagen der Förder- und Betreuungsplanung (Systemische Diagnostik)
- Systemisch-lösungsorientierte Gesprächsführung mit Angehörigen, anderen Helfern und dem Klienten selbst
- Basal-wirksame stressreduzierende Interventionsformen kennen und nutzen
- Die Gestaltung von Maßnahmen zur Tagesstrukturierung und Arbeitsförderung
- 2 Themenseminare
- 4 zweitägige oder 8 eintägige Seminare zur „Umsetzungspraxis“