Pädagogische Fachkraft

für Betreuung und Assistenz im Wohnen und in der Tagesstruktur von Menschen mit Behinderungen (in Kooperation mit dem Institut-Johnson) – anerkannt entsprechend § 13 (3-4) LWTG-DVO des Landes Rheinland-Pfalz

Auch wenn in der Behindertenhilfe der Mangel an Fachkräften noch kein Ausmaß wie in der Krankenpflege oder Altenhilfe erreicht hat, so stimmt doch für viele Einrichtungen und Dienste die Aussage: gute Fachkräfte zu     gewinnen ist mittlerweile schwierig geworden.

Zur Arbeitsrealität vieler Einrichtungen gehört auch, dass die Diskrepanz zwischen den in den staatlichen Ausbildungen erworbenen Qualifikationen und den Anforderungen des Betreuungsalltags in den letzten Jahren    immer größer geworden ist.

Hierzu tragen nicht unwesentlich die stark veränderten Klientenstrukturen in der Eingliederungshilfe bei, vor    allem über die deutliche Zunahme psychisch erkrankter, emotional beeinträchtigter und sozial auffälliger          Menschen.

Diese Personengruppen stellen die Mitarbeiter*innen in der Behindertenhilfe aktuell vor große fachliche und menschliche Herausforderungen, auf die Erzieher*innen, aber auch Sozialpädagogen und Pädagogen in ihren Grundausbildungen inhaltlich und methodisch bislang nur wenig vorbereitet wurden.

Für Einrichtungen der Behindertenhilfe bedeutet dies, dass sie sich in den kommenden Jahren sowohl mit der Frage beschäftigen müssen wie neue Mitarbeiter*innen gefunden und gehalten werden können wie auch mit der Aufgabe Möglichkeiten eines zusätzlichen Kenntnis- und Fähigkeitserwerbs für die bestehenden Teams zu organisieren.

Für beide Anliegen bieten wir die die berufsbegleitende Qualifizierung zur Pädagogischen Fachkraft im Wohnen und in der Tagesstruktur an.

Die modular aufgebaute und berufsbegleitende Qualifizierung ist vom Land Rheinland-Pfalz zertifiziert und  anerkannt.  

Mit Bezug auf die Durchführungsverordnung des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTG-DVO) besteht hierüber für Personen, die über eine abgeschlossene mindestens dreijährige handwerkliche oder hauswirtschaftliche Ausbildung verfügen, die Möglichkeit durch Absolvierung einer pädagogischen Zusatzqualifikation den Status einer Fachkraftzu erwerben.

Geeignet ist die Weiterbildung damit für Personen, die bei Vorliegen der Voraussetzungen nach LWTG-DVO (§13 / 3-4) den Status einer anerkannten pädagogischen Fachkraft für Betreuung und Assistenz behinderter Menschen im Wohnen und in der Tagesstruktur erwerben wollen wie auch für Fachkräfte, die bereits über eine pädagogische Grundlagenausbildung verfügen, diese aber um spezifische Kenntnisse für gelingende Arbeit in der Behindertenhilfe erweitern wollen.

Die Anmeldung zur Weiterbildung ist für Einzelpersonen wie Einrichtungen möglich. Trägern, die an der Qualifizierung einer größeren Anzahl von Personen interessiert sind, bieten wir die Möglichkeit zur Durchführung als Inhousemaßnahme.

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