I. Allgemeines
- Die nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen des ifkp-Klaes-Wagner im Bereich von Fort- und Weiterbildung, Supervision sowie Konsultation und Konzeptentwicklung an Auftraggeber (Kunden) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. soweit Aufträge oder Verträge sonst auf diese Bedingungen Bezug nehmen. Eventuelle Auftragsbedingungen der Auftraggeber bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Unsere Angebote sind frei bleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages bzw. formalen Vertragsabschluss zustande. Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich mit uns vereinbart wurden. Wie bei sozialen (person- und systemabhängigen) Aufgabenstellungen üblich gilt der Vorbehalt Prozess bedingter Veränderungen.
- Anmeldungen zu Weiterbildungsmaßnahmen sind für den Auftraggeber (Kunden) dann verbindlich, wenn sie nach einer Anmeldung, die schriftlich, (fern-)mündlich, per Fax, via e-Mail oder per web-basiertem Kontaktformular formlos eingehen kann, eine Anmeldebestätigung erfolgt ist. Ein Anspruch auf tatsächliche Durchführung einer Veranstaltung seitens des ifkp-Klaes-Wagner erwächst hieraus nicht.
II. Durchführungsbedingungen
- Das ifkp-Klaes-Wagner behält sich die Möglichkeit zur kurzfristigen gegenseitigen Vertretung von Referenten – auch entgegen evtl. getroffener ursprünglicher Ankündigungen – vor. Ansprüche des Auftraggebers (Kunden) auf Minderung der Teilnahmegebühren bzw. der vereinbarten Honorare erwachsen hieraus nicht.
- Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn behält sich das ifkp-Klaes-Wagner vor die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese unzumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten, bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde.
- Konnten Seminare mangels Belegung, aufgrund höherer Gewalt oder Erkrankung der vorgesehenen Seminarleitungen (Referenten) nicht stattfinden, so bietet das ifkp-Klaes-Wagner einen Ausweichtermin an. Ein Schadensersatzanspruch seitens des Auftraggebers (Kunden) für den Fall ausgefallener Veranstaltungen ist unmittelbar wie mittelbar ausgeschlossen. Bereits gezahlte Seminargebühren bzw. Honorare werden unverzüglich rückerstattet.
III. Zahlungsbedingungen
- Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Soweit das ifkp-Klaes-Wagner nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart hat, sind sämtlich eZahlungen 30 Tage nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug fällig.
- Tritt ein Teilnehmer von einer Weiterbildungsmaßnahme/ Supervision zurück und liegt der Eingang der Rücktrittsmeldung mehr als vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung, so entfällt die Zahlung der vereinbarten Teilnahmegebühr. Bei einem Rücktritt innerhalb von vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung ist die Hälfte der Teilnahmegebühr zu zahlen. Erfolgt die Abmeldung im Zeitraum einer Woche vor Maßnahmebeginn, so ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Diese Rücktrittsvereinbarung gilt, sofern keine anders lautenden schriftlich Vereinbarungen getroffen werden.
- Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn das ifkp-Klaes-Wagner über den Betrag frei verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck gut geschrieben worden ist. Das ifkp-Klaes-Wagner ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers (Kunden) Zahlungen zunächst auf dessen ältere Zahlungsverpflichtungen anzurechnen.
- Bei Vertragsverletzungen, insbesondere bei verspäteter oder nicht vollständiger Zahlung, ist das ifkp-Klaes-Wagner berechtigt Leistungen ganz oder teilweise zu stornieren.
Darüber hinaus ist das ifkp-Klaes-Wagner berechtigt Verzugszinsen in gesetzlich festgelegter Höhe sowie Mahn- bzw. Schriftsatzgebühren in Höhe von 15,- € für jedes aus diesen Gründen erforderliche Schreiben zu berechnen.
IV. Haftungsbedingungen
- Beratungen, Konsultationen und Kenntnisweitergabe erfolgen nach bestem Wissen aufgrund unserer Sachkunde und Erfahrung. Dies befreit den Auftraggeber (Kunden) nicht davon Eignung, Anwendbarkeit und Umsetzungsmodalitäten unserer Angaben eigenständig zu prüfen und zu verantworten. Dies gilt insbesondere im Bereich konsultatorischer und supervisorischer Leistungen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Umsetzung von Inhalten unserer Weiterbildungen/ Konsultationen/ Konzeptvorschlägen ist alleine der Auftraggeber (Kunde) verantwortlich. Dies gilt auch für die Einhaltung der Schweigepflichtsbestimmungen gegenüber Dritten.
- Die Teilnahme an den Veranstaltungen des ifkp-Klaes-Wagner setzt eine normale psychische Belastbarkeit sowie die Fähigkeit zur Eigenreflektion voraus. Schadensersatzansprüche jeglicher Art, also auch einschließlich mittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen.
V. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Teilnichtigkeiten
- Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus Verträgen und Vereinbarungen ist Wittlich. Es liegen allen Leistungsvereinbarungen und Verträgen grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie diese AGB zugrunde.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand: März 2019