Fachkraft für die für Betreuung und Assistenz im Wohnen und in der Tagesstruktur von Menschen mit Behinderungen nach (§ 13 (3-4) LWTG-DVO)

Ab Oktober ist ein Einstieg in diese Weiterbildung wieder möglich.
Voraussetzung hierfür ist eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung im handwerklichen oder hauswirtschaftlichen Bereich.